Die regelmäßige Wartung einer Kleinkläranlage ist für deren sicheren Betrieb notwendig. Technische Systeme werden in der Regel zweimal im Jahr, naturnahe Verfahren einmal im Jahr gewartet.
Eine qualifizierte Wartung durch ein fachkundiges Unternehmen garantiert eine langfristige und konstante Reinigungsleistung der Kleinkläranlage.
Die Anzahl der jährlichen Wartungen sowie die Anforderungen an die Wartung sind in der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) definiert.
Folgende Wartungsarbeiten werden durchgeführt:
Der Eigentümer ist grundsätzlich für den Betrieb einer Kleinkläranlage verantwortlich.
Unter dem ordnungsgemäßen Betrieb einer Kleinkläranlage versteht man eine regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber, eine regelmäßige qualifizierte Wartung und Instandsetzung durch ein fachkundiges Wartungsunternehmen sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr. Eine Überwachung und Kontrolle dieser Aufgaben erfolgt durch die Überwachungsbehörde.
Eigenkontrolle
Im Rahmen der Eigenkontrolle müssen die Funktionskontrollen, die in der Betriebs- und Wartungsanleitung der Kleinkläranlage, in der bauaufsichtlichen Zulassung sowie ggf. in der wasserrechtlichen Erlaubnis vorgegeben sind, ausgeführt werden.
Fäkalschlammentsorgung
Die Fäkalschlammentsorgung ist erforderlich, da bei der Abwasserreinigung Reststoffe in der Kleinkläranlage zurückgehalten und gesammelt werden. Durch eine zu hohe Schlammmenge werden die Reinigungsleistung und die Lebensdauer einer Anlage negativ beeinflusst. Das Wartungsunternehmen kontrolliert den Schlammspiegel (Schlammspiegelmessung) in der Kleinkläranlage und informiert den zuständigen Entsorgungsbetrieb über den Zeitpunkt der notwendigen Schlammentsorgung.